Busausleihe

Leitfaden für die Überlassung des Busses der Ev. Jugend im Kirchenkreis Aurich

1. Die Überlassung des Busses ist vorrangig an Gruppen der Ev. Jugend im Kirchenkreis Aurich, anderen Kirchengemeinden, kirchlichen Einrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrt und der Diakonie möglich.

 

2. Für die Nutzung des Busses werden je gefahrenen Kilometer eine Kostenpauschale von 0,40 € in Rechnung gestellt.

 

3. Bei Dienstfahrten von Haupt- und Ehrenamtlichen gilt die landeskirchliche Kilometerpauschale.

 

4. Das Fahrzeug wird jeweils voll getankt und voll aufgeladen überlassen und muss auch so zurückgegeben werden.

 

5. Das Transportieren von Möbeln, Speergut, Müll ect. im Fahrzeug ist nicht zulässig.

 

6. Das Fahrzeug wird sauber und mit vollständigen Zubehör verliehen. Verlorenes oder defektes Zubehör muss kostenpflichtig erstattet werden.

Wird das Fahrzeug nicht im gereinigten Zustand zurückgegeben, behält sich der Kirchenkreis vor, eine Reinigungspauschale von 70 € zu berechnen.

Bei Ausleihe wird eine Kaution von 50 € erhoben (dieses gilt nicht für Gruppen der Ev. Jugend im Kirchenkreis Aurich).

 

7. Die Fahrer*innen müssen bei Übernahme einen gültigen Führerschein vorzeigen und sollten mindestens 21 Jahre alt sein. Alle Fahrer*innen müssen sich ins Fahrtenbuch eintragen.

 

8. Rechnungen sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Ausnahmen bilden Gruppen der Ev. Jugend im Kirchenkreis Aurich.

 

9. Der Kirchenkreis behält sich vor, bei Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr von € 2 pro Mahnung zu berechnen.

 

10. Bei Verstößen gegen die StVO darf der Kirchenkreis die Personalien des Fahrers/der Fahrerin bzw. des Mieters/der Mieterin an staatliche Institutionen weitergeben.

10.1. Bußgelder, die während einer Miete entstehen, hat der Mieter/die Mieterin zu tragen.

Asukunft erteilt

Kirchenkreisjugendwartin Christine Kruse