Schutzkonzept Ev.-Jugend

              Leitbild - Prävention – Intervention – Hilfen

            gegen sexuelle Gewalt im Kirchenkreis Aurich

Fürchte dich nicht, sondern rede und schweige nicht! Denn ich bin mit dir, und niemand soll sich unterstehen, dir zu schaden. Apg 18,9-10

I Leitbild und Grundverständnis

„Wo Glaube zur Tat findet – Wir stellen uns im Reden und Handeln auf die Seite derer, die uns brauchen und machen so Gottes Zuwendung für Menschen konkret spürbar.“

So heißt es im vierten Leitsatz zum kirchlichen Handeln im Kirchenkreis Aurich.

Als Christinnen und Christen lassen wir uns davon leiten, dass alle Menschen als Ebenbilder Gottes geschaffen sind. Unser Handeln orientiert sich am Evangelium von Jesus Christus. Er selbst nimmt junge Menschen in den Blick und stellt sie in den Mittelpunkt seines Handelns. Diese christliche Einsicht verpflichtet uns, die Freiheit und Würde und damit auch die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu achten und zu schützen. Diese Verpflichtung prägt unsere Haltung gegenüber allen Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen und gegenüber volljährigen Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen.

Sie mahnt uns, die Bedürfnisse derer, die von sexualisierter Gewalt in unserer Kirche betroffen sind, in unser Handeln einzubeziehen und Betroffene insbesondere an der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt zu beteiligen.

II Prävention

Ein Kernpunkt in der Präventionsarbeit ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes für den Kirchenkreis und die Kirchengemeinden.

Auch wenn kein Präventionskonzept sexualisierte Gewalt in Institutionen vollständig ausschließen kann, ist es grundlegend, um eine Sensibilisierung und eine Haltung der Achtsamkeit aller zu fördern und so zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Abhängigkeitsverhältnissen beizutragen.

Der Prozess

Die jeweiligen Maßnahmen zu den zentralen Elementen eines Schutzkonzepts werden im Kirchenkreis Aurich zur Zeit von einer Steuerungsgruppe erarbeitet.

Teamvertrag der Ev. Jugend

Die Ev. luth. Jugend in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers hat bereits seit Jahren mit dem Teamvertrag Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen beschlossen, um Gewalt an Kindern- und Jugendlichen zu verhindern. Hierzu gehört auch die Bestätigung aller Mitarbeiter*innen, das sie nicht wegen einer Straftat nach § 72a SGB VIII verurteilt sind oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Tat anhängig ist. Mitarbeiter*innen über 18 Jahren müssen bei aller Formen von Übernachtungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 

 

Hier könnt ihr den aktuellen Teamvertrag, die Bescheinigung zur Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie die Dokumentation der Einsichtnahme downloaden.

Auskunft erteilt

Christine Kruse