Corona-Verordnung (Stand: 4.3.2022)
Alle Veranstaltungen der Ev.-Jugend im Kirchenkreis Aurich finden in Niedersachsen mindestens in 3 G statt!
Kinder- und Jugendarbeit:
Diese Arbeit ist möglich unter Beachtung der Hygieneregeln; siehe Handlungsempfehlung auf der Corona-Webseite der Landeskirche (Link findet sich unten)
- Bei mehr als 50 Personen gilt das Hygienekonzept gemäß § 5
- Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen
- Dokumentation der Teilnehmenden: Bereitstellung eines QR-Codes zur freiwilligen Anmeldung der Teilnehmenden über die Corona-WarnAPP (§ 6).
Jugendfreizeiten, Zeltlager (§ 14 Corona-VO) und Konfirmandenfreizeiten
- vor Beginn der Freizeit ist ein negativer Corona-Test gemäß § 7 Abs. 1 der Corona-VO vorgeschrieben, während des Angebotes mindestens zwei Tests pro Woche
- Hygienekonzept gemäß § 5
- Aufsicht durch pädagogische Fachkräfte oder JuLeiCa-Inhaber*innen
Für Freizeiten außerhalb Niedersachsens sind die dort geltenden Regelungen zu beachten!
Weitere Hinweise zu Freizeiten unter Corona-Bedingungen finden sich unter
www.ejh.de/fachstelle/sommerprogramme.
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/02/2020-02-28_2